Bei 22 kW erst mit Zustimmung
Über 12 kVA darf die Wallbox erst ans Netz, wenn der Netzbetreiber zugestimmt hat. Er muss sich innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Mitteilung äußern. Stimmt er nicht zu, muss er den Hinderungsgrund darlegen sowie mögliche Abhilfemaßnahmen und den nötigen Zeitbedarf.




