Wallbox mit 11 kW
Drei Phasen mit je 16 Ampere. Der Ladepunkt wird beim Netzbetreiber angemeldet, zustimmen muss er nicht.

11 kW meldet man an, 22 kW muss der Netzbetreiber genehmigen. Ob der Unterschied bei Ihnen überhaupt ankommt, entscheidet Ihr Auto.
Ladeleistung
11 kW und 22 kW sind keine Geschwindigkeiten, die Sie frei wählen. Es sind zwei Obergrenzen, die aufeinandertreffen. Die Wallbox gibt frei, was sie maximal liefern darf, das Auto nimmt an, was sein eingebauter Lader für Wechselstrom zulässt. Der kleinere Wert gewinnt, immer.
Steht im Datenblatt Ihres Fahrzeugs 11 kW, lädt es auch an einer 22-kW-Wallbox mit 11 kW. Die Angabe finden Sie beim Hersteller unter der Ladeleistung für Wechselstrom. Manche Fahrzeuge laden einphasig und bleiben damit noch darunter. Die hohen Zahlen von den Schnellladesäulen an der Autobahn gehören zu Gleichstrom und sagen über die Wallbox an Ihrer Wand nichts aus.
Wie lange ein Ladevorgang dauert, hängt an der Akkugröße, am Ladestand beim Einstecken und an der Leistung, die tatsächlich ankommt. Sagen Sie uns beim Vor-Ort-Termin, welches Fahrzeug bei Ihnen lädt, dann legen wir die Wallbox darauf aus.
Wallbox anfragen
11 gegen 22
Zwischen 11 und 22 kW liegt der doppelte Strom pro Phase. Das merkt die Installation, und der Netzbetreiber merkt es auch.
Drei Phasen mit je 16 Ampere. Der Ladepunkt wird beim Netzbetreiber angemeldet, zustimmen muss er nicht.
Drei Phasen mit je 32 Ampere. Über 12 kVA darf die Wallbox erst ans Netz, wenn der Netzbetreiber zugestimmt hat. Zuleitung und Absicherung fallen entsprechend stärker aus.
Beide Varianten brauchen freie Reserve im Schrank. Ist dort nichts mehr frei, gehört er vorher in Ordnung gebracht, das macht bei uns der Elektromeister aus dem eigenen Betrieb.
Wallbox anmelden
Jeder Ladepunkt geht an den Netzbetreiber, auch der kleine. Bis 12 kVA ist das eine Anzeige: Sie melden, was angeschlossen wird. Darüber wird daraus ein Antrag, den der Netzbetreiber prüft und genehmigt oder ablehnt. Eine Wallbox mit 22 kW fällt in diese zweite Gruppe, eine mit 11 kW nicht.
Eine Zustimmung kann mit Auflagen kommen, etwa mit einer Begrenzung der Leistung, wenn der Hausanschluss oder das Netz in der Straße nicht mehr hergibt. Das entscheidet der Netzbetreiber für Ihre Adresse, nicht der Verkäufer der Wallbox. Ohne Meldung weiß er gar nicht, welche Last an Ihrem Anschluss hängt.
Dazu kommt eine zweite Pflicht: Neue Ladeeinrichtungen über 4,2 kW gelten seit 2024 als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes. Der Netzbetreiber darf die Leistung im Ausnahmefall vorübergehend absenken. Dafür gilt für diese Einrichtung ein reduziertes Netzentgelt. Welche Variante Ihr Netzbetreiber dafür anbietet, steht in seinen Bedingungen.
Den Papierkram übernehmen wir. Die Meldung reichen wir digital beim Netzbetreiber ein, Sie müssen dafür nichts ausfüllen.

Ablauf
Fünf Schritte von der Aufnahme vor Ort bis zur Rückmeldung an den Netzbetreiber. Der Unterschied zwischen 11 und 22 kW liegt allein in Schritt vier.
Beim Vor-Ort-Termin notieren wir Zähler, Zählerschrank, Leitungsweg und die geplante Ladeleistung.
Das Angebot gehen wir persönlich mit Ihnen im Büro durch, nicht als Anhang per Mail.
Nach Ihrer Zusage melden wir den Ladepunkt digital beim Netzbetreiber an, bei 22 kW als Antrag auf Zustimmung.
Bei 11 kW können wir nach der Anzeige montieren. Bei 22 kW warten wir die Zustimmung ab und sagen Ihnen Bescheid, sobald sie da ist.
Zuleitung verlegen, absichern, Wallbox setzen, anschließen, prüfen, Fertigstellung beim Netzbetreiber zurückmelden.
Auf einen Blick
Die wichtigsten Unterschiede in einer Tabelle. Die Details zu jedem Punkt stehen in den Abschnitten dieser Seite.
| Merkmal | Wallbox mit 11 kW | Wallbox mit 22 kW |
|---|---|---|
| Strom je Phase | Drei Phasen mit je 16 Ampere. | Drei Phasen mit je 32 Ampere. |
| Anmeldung beim Netzbetreiber | Anzeige genügt: Sie melden, was angeschlossen wird. Zustimmen muss der Netzbetreiber nicht. | Antrag, weil über 12 kVA: Der Netzbetreiber prüft und genehmigt oder lehnt ab. |
| Start der Montage | Nach der Anzeige. | Erst wenn die Zustimmung da ist. |
| Ladeleistung fürs Auto | Höchstens 11 kW. Nimmt der Lader im Auto weniger an, gewinnt der kleinere Wert. | Höchstens 22 kW. Ein Auto mit 11-kW-Lader lädt auch hier mit 11 kW. |
| Zuleitung und Absicherung | Ein späterer Wechsel auf 22 kW heißt: stärkere Zuleitung, stärkere Absicherung, neuer Antrag. | Fallen stärker aus als bei 11 kW. |
| Zählerschrank | Braucht freie Reserve im Schrank. | Braucht freie Reserve im Schrank. |
Ob 11 oder 22 kW an Ihre Wand gehören, klären wir beim Vor-Ort-Termin. Die Meldung beim Netzbetreiber übernehmen wir in beiden Fällen.
Vor-Ort-Termin
Ob 11 oder 22 kW an Ihre Wand gehören, entscheidet sich an drei Stellen: an dem, was Ihr Auto annimmt, an dem, was Hausanschluss und Zählerschrank hergeben, und an dem, was der Netzbetreiber für diese Adresse zulässt. Die ersten beiden sehen wir uns beim Vor-Ort-Termin an, das dritte klären wir für Sie.
Wer heute 11 kW baut und später mehr will, hängt an der Zuleitung. Die lässt sich nachträglich nur mit Aufwand tauschen. Sagen Sie beim Termin, was in den nächsten Jahren dazukommen soll, dann legen wir sie gleich passend aus. Soll später ein zweites Auto an derselben Zuleitung laden, planen wir die Verteilung der Leistung von Anfang an mit ein.
Wie eine Wallbox mit dem eigenen Dach zusammenspielt, sehen wir seit Jahren in beiden Gewerken. Soll das Auto später Solarstrom laden, planen wir die Wallbox von Anfang an dafür.
Vor-Ort-Termin anfragen
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Wallboxen montiert und angeschlossen
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FAQ
Zu Ladeleistung, Anmeldung und Zählerschrank. Ist Ihre Frage nicht dabei, rufen Sie an unter 07803 9254450 (Mo–Fr 7:30–12:30 Uhr).
Ja. Jeder Ladepunkt geht an den Netzbetreiber, auch der mit 11 kW. Die Meldung übernehmen wir. Über 12 kVA wird daraus ein Antrag, dem der Netzbetreiber erst zustimmen muss.
Nur, wenn der eingebaute Lader für Wechselstrom im Fahrzeug 22 kW annimmt. Liegt seine Grenze bei 11 kW, ändert die größere Wallbox an der Ladezeit nichts.
Pauschal lässt sich das nicht sagen. Entscheidend sind Akkugröße, Ladestand beim Einstecken und die Leistung, die tatsächlich ankommt. Welche Leistung Ihr Fahrzeug aufnimmt, steht im Datenblatt des Herstellers unter der Ladeleistung für Wechselstrom.
Ja. Bei zustimmungspflichtigen Ladepunkten prüft er Hausanschluss und Netz an Ihrer Adresse. Die Zustimmung kann auch mit einer Auflage kommen, etwa mit einer Begrenzung der Leistung.
Nachrüsten heißt: stärkere Zuleitung, stärkere Absicherung und ein neuer Antrag beim Netzbetreiber. Günstiger ist es, die Zuleitung gleich für die höhere Leistung auszulegen. Deshalb fragen wir beim Vor-Ort-Termin, was in den nächsten Jahren dazukommen soll.
Unser eigenes Team. SEB-Solar ist ein meistergeführter Familienbetrieb, die Elektrik machen wir im Haus. Zählerschrank, Zuleitung und Anschluss gehören dazu.
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Unverbindlich anfragen
Sagen Sie uns, welches Auto Sie fahren und wo es steht. Wir sehen uns Zählerschrank und Leitungsweg an und klären die Anmeldung mit dem Netzbetreiber.
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