Hausanschluss und Zuleitung
Wie viel Leistung am Anschluss frei ist und wie die Leitung zum Stellplatz kommt, bestimmt, wie viele Ladepunkte möglich sind.

Mehrere Ladepunkte an einem Hausanschluss, dazu Lastmanagement, Abrechnung und der Beschluss der Eigentümer: Im Mehrfamilienhaus ist die Wallbox der kleinste Teil der Aufgabe. Wir planen die Ladeinfrastruktur vom Zählerschrank bis zum Stellplatz.
Eine Zuleitung für alle
Im Einfamilienhaus bekommt die Wallbox ihre eigene Leitung, und die Sache ist erledigt. Im Mehrfamilienhaus laden mehrere Parteien an derselben Infrastruktur. Alle Ladepunkte hängen am selben Hausanschluss, und die Zuleitung in die Garage oder Tiefgarage wird nur einmal verlegt. Damit entscheidet sich schon beim ersten Stellplatz, ob später zwei oder zehn Autos laden können.
Wir sehen uns deshalb zuerst den Zählerschrank und den Weg zum Stellplatz an, bevor über Geräte gesprochen wird. Wie viel Leistung am Hausanschluss frei ist, wie die Zähler aufgebaut sind, wo eine Leitung überhaupt entlanglaufen kann: Danach richtet sich der Aufwand. Die Elektrotechnik machen wir im eigenen Haus, mit eigenem Montageteam.
Ladeinfrastruktur anfragen
Vorab zu klären
Fünf Punkte entscheiden darüber, was in Ihrem Haus geht und was es kostet. Die klären wir zuerst, alles andere ergibt sich daraus.
Wie viel Leistung am Anschluss frei ist und wie die Leitung zum Stellplatz kommt, bestimmt, wie viele Ladepunkte möglich sind.
Laden mehrere Autos gleichzeitig, muss die vorhandene Leistung verteilt werden, statt dass die Sicherung fällt.
Wird der Ladestrom einzeln abgerechnet, braucht jeder Ladepunkt eine eigene, nachvollziehbare Erfassung.
In einer Eigentümergemeinschaft gehört die Ladeinfrastruktur auf die Tagesordnung, auch wenn der Anspruch auf einen Ladepunkt im Gesetz steht.
Die Ladeeinrichtung muss gemeldet werden. Das übernehmen wir, digital, ohne Unterschrift von Ihnen.
Lastmanagement
Wenn abends mehrere Autos gleichzeitig an der Leitung hängen, kann der Hausanschluss nicht an jedem Punkt die volle Ladeleistung liefern. Ein Lastmanagement verteilt, was da ist: statisch nach festen Grenzen je Ladepunkt, dynamisch nach dem, was das Gebäude gerade sonst verbraucht. Für Bewohner fällt das im Alltag kaum auf, weil das Auto über Nacht viele Stunden am Ladepunkt steht. Wie viel Leistung am Ende je Stellplatz ankommt, rechnen wir vorher aus. Ohne diese Verteilung müsste der Hausanschluss für alle Ladepunkte gleichzeitig ausgelegt sein, und das ist er selten.
Für einen Stellplatz, auf dem das Auto über Nacht steht, genügt ein Ladepunkt mit kleinerer Leistung. Welche Ladeleistung sinnvoll ist und wann der Netzbetreiber zustimmen muss, steht ausführlich unter Wallbox mit 11 oder 22 kW.
In der Tiefgarage kommt die Montage dazu. Die Leitung läuft über längere Wege unter der Decke, die Wallbox sitzt an der Wand oder auf einer Stele, und die Trasse muss so geführt sein, dass Brandschutz und Zufahrt stimmen. Wer den Stellplatz nur gemietet hat, braucht zusätzlich das Einverständnis des Eigentümers.

Abrechnung
Solange eine einzige Partei lädt, genügt der vorhandene Zähler. Sobald mehrere Parteien laden und der Strom einzeln abgerechnet wird, muss jeder Ladepunkt getrennt und eichrechtskonform erfasst werden. Dafür gibt es Wallboxen mit geeichtem Zähler, die ihre Werte an ein Abrechnungssystem weitergeben. Die andere Variante ist eine eigene Zuleitung je Wohnung auf den jeweiligen Wohnungszähler: baulich aufwendiger, dafür ohne zusätzliche Abrechnung.
Welche Variante passt, entscheidet sich an der Zahl der Parteien und am Aufbau des Zählerplatzes. Auch das sehen wir uns vor Ort an, bevor wir ein Angebot rechnen.
Eigentümer und Mieter
Wer eine Wohnung besitzt, hat nach § 20 Abs. 2 WEG Anspruch darauf, einen Ladepunkt einbauen zu lassen; die Kosten trägt nach § 21 Abs. 1 WEG derjenige, der ihn verlangt. Wer mietet, kann nach § 554 BGB die Erlaubnis des Vermieters verlangen. Über das Wie entscheidet trotzdem die Eigentümerversammlung: welche Technik, welcher Weg für die Leitung, ob gleich für alle Stellplätze mitverlegt wird. Dafür braucht die Versammlung eine belastbare technische Grundlage statt einer Schätzung.
Ablauf
Bei uns läuft jede Anfrage gleich, ob es um einen Stellplatz geht oder um die ganze Tiefgarage.
Sie schreiben uns über das Formular oder rufen an unter 07803 9254450 (Mo–Fr 7:30–12:30 Uhr). Wir halten intern fest, worum es geht, und melden uns zurück.
Im Gespräch klären wir die Eckpunkte. Bei Bedarf bitten wir um Fotos vom Zählerschrank und vom Stellplatz.
Wir sehen uns Hausanschluss, Zählerplatz und den Weg in die Garage an.
Wir arbeiten das Angebot aus und gehen es persönlich mit Ihnen durch.
Unser eigenes Montageteam baut ein, wir melden beim Netzbetreiber an. Danach bleiben wir Ihr Ansprechpartner.
Firmenparkplatz
Auf dem Firmenparkplatz stellen sich dieselben Fragen mit anderen Vorzeichen: Mitarbeiterautos stehen tagsüber lange, Dienstwagen sollen abends voll sein, Besucher laden zwischendurch. Auch hier hängen alle Ladepunkte an einem Anschluss, auch hier verteilt ein Lastmanagement die Leistung.
Der Unterschied liegt bei der Stromquelle. Liegt auf dem Hallendach eine PV-Anlage fürs Gewerbe, lädt tagsüber der Strom, der sonst eingespeist würde. Wie das Auto gezielt den Überschuss nimmt, steht unter Überschussladen mit Solarstrom. Wir bauen beides, Anlage und Ladepunkte, und stimmen die Planung am Zählerplatz aufeinander ab.
Ladepunkte anfragen
Über 500 Wallboxen haben wir montiert und angeschlossen, dazu über 3000 PV-Anlagen in der Region. SEB-Solar gibt es seit 2004. Wenn Ladepunkte und Solarstrom zusammenkommen sollen, ist das für uns Alltag. Wie der Strom vom Dach ins Haus kommt, steht unter Photovoltaik fürs Mehrfamilienhaus.
500+
Wallboxen montiert und angeschlossen
3000+
PV-Anlagen in der Region gebaut
40+
Jahre Elektrotechnik im Familienbetrieb
FAQ
Zu Lastmanagement, Abrechnung und Beschluss. Ist Ihre Frage nicht dabei, rufen Sie an unter 07803 9254450 (Mo–Fr 7:30–12:30 Uhr).
Das hängt an der freien Leistung des Hausanschlusses, am Zählerplatz und an der Zuleitung in die Garage. Mit Lastmanagement lassen sich mehr Ladepunkte betreiben als ohne, weil die vorhandene Leistung verteilt statt mehrfach bereitgestellt wird. Eine belastbare Zahl gibt es erst nach dem Termin vor Ort.
Der Anspruch auf einen Ladepunkt steht in § 20 Abs. 2 WEG, die Kostenregel in § 21 Abs. 1 WEG: Zahlen muss der Eigentümer, der den Ladepunkt will. Über die Ausführung entscheidet die Eigentümerversammlung: welche Technik, welche Leitungsführung, ob gleich für weitere Stellplätze mitverlegt wird. Deshalb lohnt es sich, mit einer geprüften technischen Grundlage in die Versammlung zu gehen.
Nach § 554 BGB können Mieter vom Vermieter die Erlaubnis für den Einbau einer Ladeeinrichtung verlangen. Liegt die Erlaubnis vor, planen und installieren wir wie bei jedem anderen Auftrag. Bei einem gemieteten Stellplatz in einer Tiefgarage braucht es zusätzlich das Einverständnis des Eigentümers der Fläche.
Zwei Wege sind üblich: Wallboxen mit eichrechtskonformem Zähler, deren Werte in ein Abrechnungssystem laufen, oder eine eigene Zuleitung je Wohnung auf den Wohnungszähler. Welcher Weg bei Ihnen günstiger ist, entscheidet der Aufbau des Zählerplatzes. Das sehen wir uns beim Termin vor Ort an.
Gemeldet wird die gesamte Ladeeinrichtung am Hausanschluss, nicht jeder Stellplatz für sich. Ab einer bestimmten Gesamtleistung muss der Netzbetreiber zustimmen, und genau deshalb wird bei mehreren Ladepunkten vorher gerechnet. Die Meldung übernehmen wir. Welche Ladeleistung zustimmungspflichtig ist, steht auf unserer Seite zu 11 und 22 kW.
Wenn Zuleitung, Verteilung und Leerrohre von Anfang an für mehr Ladepunkte ausgelegt sind, ja. Nachträglich eine zweite Leitung durch die Tiefgarage zu ziehen ist deutlich aufwendiger, als sie beim ersten Mal größer zu dimensionieren. Deshalb fragen wir beim Termin vor Ort immer, was in den nächsten Jahren dazukommen soll.
Die Übersicht zur Wallbox-Installation: Planung, Montage, Anmeldung und Kopplung mit PV-Anlage und Speicher.
Welche Ladeleistung je Stellplatz sinnvoll ist und wann der Netzbetreiber zustimmen muss.
Was bei Gerät, Zuleitung und Montage zusammenkommt und wovon der Aufwand abhängt.
Der Strom für den Firmenparkplatz kommt vom eigenen Hallendach, geplant vom selben Team.
Unverbindlich anfragen
Schildern Sie uns, wie viele Stellplätze es sind und wo sie liegen. Wir sehen uns Hausanschluss, Zählerplatz und den Weg in die Garage an.
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