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Zweigeschossiges Wohnhaus mit weißer Fassade, zwei übereinanderliegenden Loggien und Photovoltaikmodulen auf der rechten Hälfte des roten Ziegeldachs

Wallboxen im Mehr­familien­haus und in der Tiefgarage

Mehrere Ladepunkte an einem Hausanschluss, dazu Lastmanagement, Abrechnung und der Beschluss der Eigentümer: Im Mehrfamilienhaus ist die Wallbox der kleinste Teil der Aufgabe. Wir planen die Ladeinfrastruktur vom Zählerschrank bis zum Stellplatz.

Eine Zuleitung für alle

Im Mehr­familien­haus zählt die eine Zuleitung

Alle Ladepunkte hängen am selben Hausanschluss, und die Zuleitung in die Tiefgarage wird nur einmal verlegt. Damit entscheidet sich schon beim ersten Stellplatz, ob später zwei oder zehn Autos laden können.

3D-Modell einer Tiefgarage: Vom Verteiler an der Rückwand läuft eine Leitung auf der Kabeltrasse über alle Stellplätze, zwei Wallboxen laden je ein Auto, am dritten Stellplatz endet die Leitung in einer vorbereiteten Anschlussdose

Was wir in der Tiefgarage planen

  1. Hausanschluss und Verteiler

    Wie viel Leistung am Anschluss frei ist und wie die Zähler aufgebaut sind, bestimmt, wie viele Ladepunkte möglich sind.

  2. Eine Trasse für alle

    Die Zuleitung läuft einmal unter der Decke durch die Garage, so geführt, dass Brandschutz und Zufahrt stimmen.

  3. Ladepunkt am Stellplatz

    Jede Wallbox in der Tiefgarage hängt an der gemeinsamen Leitung, an der Wand oder auf einer Stele.

  4. Reserve für später

    Werden Zuleitung, Verteilung und Leerrohre gleich für mehr Stellplätze ausgelegt, kommt die nächste Wallbox ohne zweite Leitung dazu.

Vorab zu klären

Was vor der ersten Wallbox geklärt wird

Neben der Technik entscheiden diese vier Punkte, wer mitreden muss und wie abgerechnet wird.

Beschluss der Eigentümer

Den Anspruch auf einen Ladepunkt gibt § 20 Abs. 2 WEG, die Kosten trägt nach § 21 Abs. 1 WEG, wer ihn verlangt. Über das Wie entscheidet die Eigentümerversammlung: Technik, Leitungsweg, Mitverlegen für weitere Stellplätze.

Rechte als Mieter

Nach § 554 BGB können Mieter die Erlaubnis des Vermieters verlangen. Beim gemieteten Tiefgaragenplatz braucht es zusätzlich das Einverständnis des Eigentümers der Fläche.

Abrechnung je Partei

Wird einzeln abgerechnet, braucht jeder Ladepunkt eine eigene, eichrechtskonforme Erfassung: eine Wallbox mit geeichtem Zähler oder eine eigene Zuleitung je Wohnung.

Lastmanagement

Lastmanagement in der Tiefgarage

Wenn abends mehrere Autos an der Leitung hängen, kann der Hausanschluss nicht an jedem Punkt die volle Leistung liefern. Das Lastmanagement verteilt, was da ist. Beispiel mit acht Ladepunkten.

Lastmanagement

Haus braucht gerade

Das Haus braucht gerade wenig. Jedes Auto lädt mit voller Leistung.

Für Bewohner fällt das im Alltag kaum auf, weil das Auto über Nacht viele Stunden steht. Wie viel Leistung am Ende je Stellplatz ankommt, rechnen wir vorher aus.

Aus der Ortenau

Ladeinfrastruktur in der Ortenau

SEB-Solar gibt es seit 2004 in Berghaupten, die Elektrotechnik im Familienbetrieb deutlich länger. Zählerplatz, Trasse und Ladepunkte planen und montieren wir mit eigenem Team.

  • Alles aus einer HandBeratung, Planung, Montage, Elektrik und Anmeldung laufen bei uns zusammen.
  • Anschluss vom ElektromeisterDer Anschluss kommt aus dem eigenen Haus, mit über 40 Jahren Elektrotechnik im Hintergrund.
  • Papierkram inklusiveDen Netzbetreiber melden wir für Sie an, digital und ohne Unterschrift.

Ablauf

So läuft eine Anfrage bei uns

Bei uns läuft jede Anfrage gleich, ob es um einen Stellplatz geht oder um die ganze Tiefgarage. Gemeldet wird die gesamte Ladeeinrichtung am Hausanschluss.

  1. 01

    Anfrage

    Über das Formular oder telefonisch unter 07803 9254450, Mo–Fr 7:30–12:30 Uhr.

    Anfrage starten
  2. 02

    Rückruf

    Wir klären am Telefon, welches Auto Sie fahren, wo es steht und wie Ihr Zählerschrank aussieht. Fotos helfen uns dabei.

  3. 03

    Vor-Ort-Termin

    Wir sehen uns Zählerschrank, Leitungsweg und Stellplatz an. Erst danach lässt sich sagen, was dort möglich ist.

  4. 04

    Angebot im Büro

    Wir arbeiten Ihr Angebot aus und gehen es mit Ihnen bei uns in Berghaupten durch.

  5. 05

    Anmeldung

    Den Ladepunkt melden wir vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber an. Braucht es seine Zustimmung, warten wir sie ab.

  6. 06

    Montage und Inbetriebnahme

    Zuleitung verlegen, absichern, Wallbox setzen, anschließen und in Betrieb nehmen.

Wie viele Wallboxen lassen sich in einer Tiefgarage installieren?

Das hängt an der freien Leistung des Hausanschlusses, am Zählerplatz und an der Zuleitung in die Garage. Mit Lastmanagement lassen sich mehr Ladepunkte betreiben als ohne, weil die vorhandene Leistung verteilt statt mehrfach bereitgestellt wird. Eine belastbare Zahl gibt es erst nach dem Termin vor Ort.

Brauche ich für eine Wallbox im Mehrfamilienhaus einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft?

Der Anspruch auf einen Ladepunkt steht in § 20 Abs. 2 WEG, die Kostenregel in § 21 Abs. 1 WEG: Zahlen muss der Eigentümer, der den Ladepunkt will. Über die Ausführung entscheidet die Eigentümerversammlung: welche Technik, welche Leitungsführung, ob gleich für weitere Stellplätze mitverlegt wird. Deshalb lohnt es sich, mit einer geprüften technischen Grundlage in die Versammlung zu gehen.

Kann ich als Mieter eine Wallbox einbauen lassen?

Nach § 554 BGB können Mieter vom Vermieter die Erlaubnis für den Einbau einer Ladeeinrichtung verlangen. Liegt die Erlaubnis vor, planen und installieren wir wie bei jedem anderen Auftrag. Bei einem gemieteten Stellplatz in einer Tiefgarage braucht es zusätzlich das Einverständnis des Eigentümers der Fläche.

Wie wird der Ladestrom je Partei abgerechnet?

Zwei Wege sind üblich: Wallboxen mit eichrechtskonformem Zähler, deren Werte in ein Abrechnungssystem laufen, oder eine eigene Zuleitung je Wohnung auf den Wohnungszähler. Welcher Weg bei Ihnen günstiger ist, entscheidet der Aufbau des Zählerplatzes. Das sehen wir uns beim Termin vor Ort an.

Müssen mehrere Ladepunkte einzeln angemeldet werden?

Ja, jeder Ladepunkt geht an den Netzbetreiber, auch der mit 11 kW. Für die Zustimmung zählt die Summe: Liegt die Ladeleistung aller Wallboxen zusammen über 12 kVA je elektrischer Anlage, muss der Netzbetreiber vorher zustimmen. Deshalb wird bei mehreren Ladepunkten vorher gerechnet. Die Meldung übernehmen wir. Welche Ladeleistung zustimmungspflichtig ist, steht auf unserer Seite zu 11 und 22 kW.

Gibt es eine Förderung für Ladepunkte im Mehrfamilienhaus?

Für bestehende Mehrparteienhäuser hat der Bund im April 2026 ein Programm gestartet, das Vorverkabelung und Ladepunkte je Stellplatz bezuschusst. Antragsberechtigt sind Eigentümergemeinschaften und Eigentümer, Mieter nicht. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Anträge sind nur möglich, solange der Aufruf läuft und Mittel da sind. Bedingungen und aktuellen Stand fasst unser Ratgeber zur Wallbox-Förderung zusammen.

Lässt sich die Ladeinfrastruktur später erweitern?

Wenn Zuleitung, Verteilung und Leerrohre von Anfang an für mehr Ladepunkte ausgelegt sind, ja. Nachträglich eine zweite Leitung durch die Tiefgarage zu ziehen ist deutlich aufwendiger, als sie beim ersten Mal größer zu dimensionieren. Deshalb fragen wir beim Termin vor Ort immer, was in den nächsten Jahren dazukommen soll.

Unverbindlich anfragen

Mehrere Ladepunkte an einem Anschluss?

Schildern Sie uns, wie viele Stellplätze es sind und wo sie liegen. Wir sehen uns Hausanschluss, Zählerplatz und den Weg in die Garage an.

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