Stand September 202611 Minuten LesezeitKosten & Wirtschaftlichkeit
Kurz gefasst
Kurz gefasst: Eine Photovoltaikanlage arbeitet ohne Speicher vollständig, und ob sich ein Speicher lohnt, entscheidet Ihr Verbrauch über den Tag. Fraunhofer ISE nennt für Haushalte ohne Speicher 20 bis 40 Prozent Eigenverbrauch, und jede dieser Kilowattstunden ist deutlich mehr wert als eine eingespeiste. Wer tagsüber verbraucht, kommt ohne Batterie weit; wer den Großteil abends verbraucht, sollte den Speicher zumindest durchrechnen lassen. Wissen Sie es nicht sicher, bauen Sie zuerst die Anlage und entscheiden nach einem Jahr mit echten Zahlen.
Was ändert ein Speicher an der Anlage und was nicht?
Eine Photovoltaikanlage braucht keine Batterie, um zu arbeiten. Die Module erzeugen Strom, der Wechselrichter macht daraus Wechselstrom für Ihr Hausnetz, Ihre Geräte nehmen sich davon, was sie gerade brauchen, und der Rest geht ins öffentliche Netz. Technisch fehlt ohne Speicher nichts.
Ein Speicher nimmt auf, was mittags übrig bleibt, und gibt es abends wieder ab. Er erzeugt dabei keine einzige zusätzliche Kilowattstunde. Er verlegt nur den Zeitpunkt, an dem Sie den Strom nutzen können. Damit ist die Speicherfrage keine Frage der Technik, sondern eine Frage Ihres Tagesablaufs.
Auch an den Regeln ändert ein Speicher nichts. Die Anlage wird genauso angemeldet, nach denselben Sätzen vergütet und unterliegt denselben technischen Vorgaben. Wie wir Anlagen auslegen und worauf wir dabei achten, steht unter Photovoltaikanlagen.
Wie viel Solarstrom bleibt ohne Speicher im Haus?
Ohne Speicher nutzen Sie den Strom, der gerade erzeugt wird, und nur den. Wie groß dieser Anteil ausfällt, hängt daran, wie weit sich Erzeugungs- und Verbrauchsprofil über den Tag überlappen. Physikalisch ist das der ganze Zusammenhang: Eine Waschmaschine, die um 11 Uhr läuft, nimmt Solarstrom. Dieselbe Waschmaschine um 21 Uhr nimmt Netzstrom.
Fraunhofer ISE beziffert das für Haushalte auf 20 bis 40 Prozent des erzeugten Stroms, abhängig von der Anlagengröße (Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland, Fassung vom 20.08.2026, S. 18). Das ist der Anteil, der ohne Speicher im Haus bleibt. Der Rest geht ins Netz.
Für gewerbliche Verbraucher nennt dieselbe Quelle bewusst keinen Zahlenwert. Sie hält nur fest, dass diese besonders dann hohe Eigenverbrauchswerte erreichen, „wenn ihr Verbrauchsprofil am Wochenende nicht wesentlich einbricht“. Wer also einen Betrieb plant, kann sich an der Haushaltsspanne nicht orientieren, weder nach oben noch nach unten.
Ein Punkt daran ist gegen die Intuition und für die Planung wichtig. Fraunhofer ISE schreibt: „Größere Anlagen erhöhen den Deckungsgrad des gesamten Strombedarfs mit PV-Strom, verringern jedoch den Eigenverbrauchsanteil.“ Die Spanne von 20 bis 40 Prozent ist also kein Zufall, sondern eine Folge der Auslegung.
Daraus folgt eine Konsequenz, die leicht übersehen wird: Ein hoher Eigenverbrauchsanteil ist kein Ziel an sich. Eine kleine Anlage erreicht ihn leicht, liefert aber wenig. Interessant ist nicht der Prozentwert, sondern die Zahl der Kilowattstunden, die Sie im Jahr nicht kaufen müssen.
Warum ist selbst genutzter Solarstrom mehr wert als eingespeister?
Der wirtschaftliche Kern einer Anlage ohne Speicher steht in zwei Zahlen: in dem, was eine eingespeiste Kilowattstunde einbringt, und in dem, was eine Kilowattstunde kostet, die Sie sonst kaufen müssten.
Für Anlagen auf Gebäuden, die zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, liegt die Einspeisevergütung bei Überschusseinspeisung bei 7,70 Cent je Kilowattstunde für den Leistungsanteil bis 10 kW, bei 6,66 Cent bis 40 kW und bei 5,44 Cent bis 100 kW. Diese Sätze werden stufenweise auf die Leistungsanteile angewendet und nicht pauschal auf die ganze Anlage. Für Inbetriebnahmen ab 2027 sind noch keine Sätze veröffentlicht, weil die Veröffentlichung der Bundesnetzagentur auf dem EEG 2023 beruht und dieses bis zum 31. Dezember 2026 anwendbar ist. Die vollständigen Tabellen samt Volleinspeisung stehen im Ratgeber Einspeisevergütung 2026.
Auf der anderen Seite steht der Strom, den Sie einkaufen. Der Durchschnitt der verfügbaren Haushaltstarife liegt bei 37,0 Cent je Kilowattstunde, zusammengesetzt aus 15,2 Cent Beschaffung und Vertrieb, 9,2 Cent Netzentgelten und 12,6 Cent Steuern, Abgaben und Umlagen (BDEW-Strompreisanalyse, Stand 21.08.2026). Was Sie selbst zahlen, steht auf Ihrer Jahresabrechnung und kann darüber oder darunter liegen.
Der Abstand zwischen diesen beiden Zahlen ist der eigentliche Hebel Ihrer Anlage. Fraunhofer ISE formuliert es so: „Eigenverbrauch lohnt umso mehr, je größer die Differenz zwischen den Bezugskosten für Strom und den Stromgestehungskosten der PV-Anlage ausfällt und je mehr Verbrauch sich in Zeiten hoher Solarstromproduktion verschieben lässt.“
Eine Einschränkung gehört dazu, gerade bei einer Anlage ohne Speicher. Für Anlagen, die ab dem 25. Februar 2025 in Betrieb gegangen sind, sinkt der Vergütungssatz in Zeiträumen mit negativem Spotmarktpreis auf null. Bei Anlagen unter 100 Kilowatt greift das erst nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem ein intelligentes Messsystem eingebaut wird (§ 51 Abs. 1 und 2, § 100 Abs. 46 EEG 2023). Negative Preise entstehen typischerweise mittags, also genau dann, wenn ohne Speicher eingespeist wird.
Ein Satz noch zur Abgrenzung: Die Einspeisevergütung ist ein gesetzlicher Zahlungsanspruch gegen Ihren Netzbetreiber und hat mit Förderprogrammen nichts zu tun. Solche Programme ändern sich laufend, dazu beraten wir Sie im Gespräch.
| Wohin die Kilowattstunde geht | Wert je Kilowattstunde |
|---|---|
| Im Haus selbst verbraucht | 37,0 ct (Durchschnitt der verfügbaren Haushaltstarife) |
| Eingespeist, Leistungsanteil bis 10 kW | 7,70 ct |
| Eingespeist, Leistungsanteil über 10 bis 40 kW | 6,66 ct |
| Eingespeist, Leistungsanteil über 40 bis 100 kW | 5,44 ct |
Einspeisesätze bei Überschusseinspeisung für Anlagen auf Gebäuden mit Inbetriebnahme vom 1. August bis 31. Dezember 2026, stufenweise auf die Leistungsanteile angewendet (Bundesnetzagentur, EEG-Förderung und -Fördersätze, abgerufen am 21.09.2026). Für Inbetriebnahmen ab 2027 sind noch keine Sätze veröffentlicht. Der Haushaltsstrompreis ist der Durchschnitt der verfügbaren Tarife, nicht Ihr Vertragspreis (BDEW-Strompreisanalyse, Stand 21.08.2026).
Für wen passt eine PV-Anlage ohne Speicher?
Die Frage ist nicht, ob jemand einen Speicher braucht, sondern wann im Tagesverlauf der Strom gebraucht wird. Wer tagsüber verbraucht, kommt ohne Batterie weit, weil sein Verbrauch ohnehin dort liegt, wo die Anlage liefert.
Fraunhofer ISE nennt für die gewerbliche Seite ausdrücklich Kühlhäuser, Hotels und Gaststätten, Krankenhäuser, Serverzentren und den Einzelhandel als Fälle mit hohem Eigenverbrauch, weil dort der Verbrauch auch am Wochenende nicht wesentlich einbricht.
Ein zweiter Punkt betrifft das Dach. Fraunhofer ISE vergleicht ein Westdach mit 45 Grad Neigung mit einem Süddach gleicher Neigung: Das Westdach bringt rund 26 Prozent weniger Jahresstromertrag (Abschnitt 16.1.1, S. 41). Es liefert dafür später am Tag. Zusätzliche Module auf einer solchen Fläche können laut derselben Quelle „mit einem dank der Westausrichtung in den späteren Nachmittag verschobenen Erzeugungsprofil das Eigenverbrauchspotenzial steigern“.
Für Ihre Entscheidung heißt das: Ein nach Süden geneigtes Dach bringt mehr Ertrag, eine Ost- oder Westfläche bringt den Ertrag näher an den Verbrauch. Was davon in Ihrem Fall überwiegt, sieht man am konkreten Dach und an Ihrem Lastgang, nicht an einer Faustregel.
Verbrauch, der tagsüber anfällt und ohne Speicher direkt genutzt wird
- Betriebe und Werkstätten mit Maschinen, Absaugung, Druckluft oder Lüftung im Tagesbetrieb.
- Gastronomie und Beherbergung mit Küche, Kühlung und Spülbetrieb über den ganzen Tag.
- Landwirtschaft mit Milchkühlung, Melktechnik, Lüftung oder Trocknung.
- Büro und Homeoffice, wo Rechner, Licht und Heizung tagsüber laufen statt abends.
- Wärmepumpe im Tagesbetrieb. Sie zieht Strom dann, wenn die Anlage liefert, sofern die Steuerung darauf ausgelegt ist.
- Wallbox mit Überschussladen, wenn das Fahrzeug tagsüber am Haus steht und nicht erst nach Feierabend.
Wann raten wir zu einem Speicher?
Jetzt die andere Seite, damit das hier keine Werbung für den Verzicht wird. Wer morgens aus dem Haus geht und abends kocht, wäscht und lädt, hat tagsüber kaum Verbrauch, der zur Erzeugung passt. Dann bleibt nach den Zahlen aus dem zweiten Abschnitt der kleinere Teil der Erzeugung im Haus, der größere geht ins Netz. Bezahlt wird er, aber eben zum Einspeisesatz und nicht zu dem Preis, den Sie sonst für dieselbe Kilowattstunde bezahlen.
Fraunhofer ISE rät, die Speicheroption bei jeder neuen Anlage zu prüfen (Fassung vom 20.08.2026, Abschnitt 11.6). Wir sehen das genauso, und zwar unabhängig davon, wie die Antwort am Ende ausfällt. Geprüft wird an Ihrem Verbrauch, nicht am Prospekt.
Ein Punkt hat mit Wirtschaftlichkeit gar nichts zu tun. Eine netzgekoppelte Anlage schaltet bei einem Netzausfall ab. Das ist so gewollt und schützt die Leute, die dann am Netz arbeiten. Wer bei Stromausfall weiter Strom im Haus haben will, braucht dafür eine ausdrückliche Notstrom- oder Ersatzstromfunktion. Das ist eine eigene Entscheidung und sollte nicht mit der Speicherfrage vermischt werden: Notstrom und Ersatzstrom für PV-Anlagen.
Situationen, in denen wir den Speicher mit durchrechnen
- Der Großteil des Verbrauchs fällt abends und nachts an, weil tagsüber niemand im Haus ist.
- Das E-Auto lädt regelmäßig nach Feierabend statt mittags.
- Sie wollen bei einem Netzausfall handlungsfähig bleiben. Dafür braucht es allerdings die passende Ausstattung und nicht irgendeinen Speicher.
- Die Anlage soll später um Wärmepumpe oder Wallbox ergänzt werden und der Verbrauch verschiebt sich dadurch absehbar.
Speicher gleich mitbestellen oder später nachrüsten?
Wenn Sie nicht sicher wissen, wie Ihr Verbrauch über den Tag verteilt ist, ist das kein Grund, die Anlage zu verschieben, und auch keiner, den Speicher auf Verdacht mitzubestellen. Die ehrlichere Reihenfolge lautet: erst die Anlage bauen, dann ein Jahr lang echte Daten ansehen, dann über den Speicher entscheiden. Danach reden Sie über Zahlen statt über Schätzungen.
Welche Auswertung dafür zur Verfügung steht, hängt am Gerät und am Messkonzept. Sprechen Sie uns darauf an, bevor die Anlage in Betrieb geht, dann klären wir gleich mit, woher die Daten später kommen sollen.
Am Vergütungsanspruch ändert ein späterer Speicher nichts, solange Sie Überschuss einspeisen. Die Einspeisevergütung wird 20 Jahre gezahlt, und weil der Vergütungssatz gesetzlich bestimmt ist, läuft der Anspruch bis zum 31. Dezember des zwanzigsten Jahres, gerechnet ab der Inbetriebnahme (§ 25 Abs. 1 EEG 2023).
Anders liegt der Fall bei Volleinspeisung. Der höhere Satz dafür setzt nach § 48 Abs. 2a EEG 2023 voraus, dass der gesamte in einem Kalenderjahr erzeugte Strom eingespeist wird. Mit der ersten selbst genutzten Kilowattstunde ist diese Voraussetzung nicht mehr erfüllt. Wer volleinspeist, kann also nicht einfach später einen Speicher dazustellen und ihn für den Eigenverbrauch nutzen.
Praktisch geht es beim Nachrüsten um drei Dinge am Gebäude, und die lassen sich beim Bau der Anlage mitdenken. Was bei Ihrer Anlage machbar ist, sehen wir uns vor Ort an: Stromspeicher nachrüsten.
Was wir beim Bau gleich mitdenken, damit später Platz für einen Speicher ist
- Stellfläche. Eine trockene, frostfreie Wand mit ausreichend Abstand, an der ein Gerät dauerhaft stehen kann.
- Leitungsweg. Eine Trasse von dieser Wand zum Zählerschrank, die später ohne Stemmarbeiten nutzbar ist.
- Reserve im Zählerschrank. Freie Plätze im Verteiler und Platz für die Messtechnik, die für die Eigenverbrauchsregelung gebraucht wird.
Quellen
Regeln, Sätze und Fristen ändern sich. Deshalb steht bei jeder Quelle, wann wir sie geprüft haben.
- Bundesnetzagentur, EEG-Förderung und -Fördersätze (Übersicht)abgerufen am 21.09.2026
- Bundesnetzagentur, EEG-Förderung und -Fördersätze (Fördersätze für Inbetriebnahmen 1. August bis 31. Dezember 2026, Voll- und Überschusseinspeisung)abgerufen am 21.09.2026
- Fraunhofer ISE, Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland, Fassung vom 20.08.2026 (S. 17, S. 18, Abschnitt 11.6 auf S. 28, Abschnitt 16.1.1 auf S. 41)abgerufen am 21.09.2026
- BDEW-Strompreisanalyse (Stand 21.08.2026)abgerufen am 21.09.2026
- § 9 EEG 2023 (Technische Vorgaben), Gesetze im Internetabgerufen am 21.09.2026
- § 25 EEG 2023 (Beginn, Dauer und Beendigung des Anspruchs), Gesetze im Internetabgerufen am 21.09.2026
- § 48 EEG 2023 (Solare Strahlungsenergie, Absatz 2a zur Volleinspeisung), Gesetze im Internetabgerufen am 21.09.2026
- § 51 EEG 2023 (Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen), Gesetze im Internetabgerufen am 21.09.2026
- § 100 EEG 2023 (Übergangsbestimmungen, Absatz 46), Gesetze im Internetabgerufen am 21.09.2026
- Deutscher Bundestag, heute im bundestag (hib) 701/2026 vom 10.09.2026abgerufen am 21.09.2026
- Deutscher Bundestag, Textarchiv: Grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes geplant (erste Lesung am 24.09.2026)abgerufen am 21.09.2026


