Zum Inhalt springen

Photovoltaik Förderung 2026: Was es gibt und was nicht mehr gilt

Einen bundesweiten Zuschuss für PV-Anlagen und Speicher haben wir nicht gefunden. Hier steht, was Stand Oktober 2026 stattdessen gilt: Steuerregeln, Einspeisevergütung, zwei Kredite und die Lage in der Ortenau.

Stand Oktober 2026 11 Minuten Lesezeit Kosten & Wirtschaftlichkeit

Kurz gefasst

Einen bundesweiten Zuschuss für PV-Anlage oder Speicher auf dem Wohnhaus haben wir am 13. Oktober 2026 nicht gefunden: Das KfW-Programm 442 ist beendet, die Bundesförderung für effiziente Gebäude nimmt PV-Anlagen und Stromspeicher aus. Es bleiben der KfW-Kredit 270 und in Baden-Württemberg das L-Bank-Darlehen „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“, dazu 0 Prozent Umsatzsteuer, die Einkommensteuerbefreiung und die Einspeisevergütung. In den zehn geprüften Orten der Ortenau fanden wir nur in Rust einen Zuschuss für Batteriespeicher. Kredite beantragen Sie vor dem Auftrag.

Gibt es 2026 einen Zuschuss für eine PV-Anlage?

Für eine PV-Anlage oder einen Stromspeicher auf dem eigenen Wohnhaus haben wir am 13. Oktober 2026 keinen bundesweiten Zuschuss gefunden. Der frühere KfW-Zuschuss 442 für Ladestation, PV-Anlage und Solarstromspeicher ist beendet. Die KfW schreibt: „Diesen Zuschuss können Sie nicht mehr beantragen.“ Seit Februar 2024 ausgelaufen, so die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags.

Auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude hilft nicht weiter. Ihr Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen für die Sanierung (Version 11.0, 09/2026) nimmt Anlagen aus, die ausschließlich der Stromversorgung dienen, darunter Photovoltaik-Anlagen, Stromspeicher und Wechselrichter.

Zuschüsse gibt es nach Angabe der Verbraucherzentrale (Stand 26. August 2026) in manchen Kommunen, bei Regionalverbänden und in einigen Bundesländern. In der Ortenau haben wir einen kommunalen Zuschuss für Batteriespeicher gefunden, er steht weiter unten.

Statt eines Zuschusses gibt es zwei Steuerregeln, einen gesetzlichen Vergütungsanspruch und zwei Kredite. Die Tabelle zeigt sie im Überblick.

WasArtStand 13.10.2026
0 Prozent Umsatzsteuer auf Module, Speicher und InstallationSteuerregelGilt. Der Gesetzestext nennt keine Befristung.
Einkommensteuerfreie EinnahmenSteuerregelGilt bis 30 Kilowatt (peak) je Einheit und 100 Kilowatt (peak) je Steuerpflichtigem.
EinspeisevergütungGesetzlicher AnspruchGilt für Inbetriebnahmen bis 31.12.2026. Für 2027 liegt ein Gesetzentwurf vor.
KfW-Kredit 270KreditLäuft. Antrag über die Hausbank vor Beginn des Vorhabens.
L-Bank „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“Darlehen, nur Baden-WürttembergLäuft. Antrag über die Hausbank vor Beginn des Vorhabens.

Stand der Seiten von KfW, L-Bank, Land und Gemeinden und der Gesetzestexte: 13.10.2026. „Nicht gefunden“ heißt nicht, dass es nirgends etwas gibt.

Welche Steuervorteile gelten statt eines Zuschusses?

Hier gibt es keine Auszahlung, sondern Steuerregeln. Nach § 12 Absatz 3 UStG ermäßigt sich die Umsatzsteuer auf 0 Prozent für die Lieferung von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der wesentlichen Komponenten und der Speicher, die den mit Solarmodulen erzeugten Strom speichern. Auch die Installation fällt darunter. Das Gesetz knüpft den Satz an Anlagen auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden. Als erfüllt gilt das, wenn die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird.

Laut Verbraucherzentrale gilt der Satz beim privaten Kauf seit dem 1. Januar 2023, die Verrechnung der Umsatzsteuer mit dem Finanzamt entfällt. Der Gesetzestext enthält keine Befristung.

Die zweite Regel betrifft die Einkommensteuer. Nach § 3 Nummer 72 EStG sind Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf, an oder in Gebäuden steuerfrei, wenn die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister bis zu 30 Kilowatt (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit und insgesamt höchstens 100 Kilowatt (peak) pro Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft beträgt.

Was daraus für Abschreibung, Kleinunternehmerregelung und Finanzamt folgt, steht im Ratgeber Photovoltaik und Steuern. Für Ihren Einzelfall ist Ihr Steuerberater zuständig.

Ist die Einspeise­vergütung eine Förderung und wie lange gibt es sie?

Die Einspeisevergütung ist kein Zuschuss, sondern ein gesetzlicher Zahlungsanspruch gegen den Netzbetreiber. Für Anlagen auf Gebäuden bis 10 Kilowatt, die vom 1. August bis 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, nennt die Bundesnetzagentur 7,70 Cent je Kilowattstunde bei Überschusseinspeisung und 12,22 Cent bei Volleinspeisung. Nach § 25 Absatz 1 EEG 2023 wird die Vergütung 20 Jahre gezahlt, bei gesetzlich bestimmten Werten verlängert bis zum 31. Dezember des zwanzigsten Jahres der Zahlung. Vorab beantragen müssen Sie sie nicht, die Verbraucherzentrale nennt als Voraussetzung die Anmeldung im Marktstammdatenregister.

Für Anlagen mit Inbetriebnahme ab dem 1. Januar 2027 liegt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (Bundestagsdrucksache 21/7867). Er sieht vor, die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen abzuschaffen. Für kleine Anlagen soll die Förderung laut Bundestag statt 20 nur noch drei Jahre laufen, mit 5,2 Cent je Kilowattstunde. Der Bundestag hat den Entwurf am 24. September 2026 in erster Lesung beraten, am 5. Oktober 2026 folgte eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Beschlossen ist nichts. Die Einzelheiten stehen in den Ratgebern zur Einspeisevergütung 2026 und zur Einspeisevergütung 2027.

Wie funktioniert der KfW-Kredit 270 für Photovoltaik?

Der KfW-Kredit 270 „Erneuerbare Energien Standard“ ist ein Kredit und kein Zuschuss. Den Antrag stellen Sie vor Beginn des Vorhabens bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl, also einer Bank oder Sparkasse. Dazu gehört die „gewerbliche Bestätigung zum Antrag“. Das Merkblatt (Stand 05/2025) behandelt Privatpersonen, die Strom einspeisen, als gewerblich Handelnde.

Privatpersonen sind antragsberechtigt, wenn sie einen Teil des erzeugten Stroms einspeisen oder verkaufen. Finanziert werden PV-Anlagen auf Dach oder Fassade samt Planung, Projektierung und Installation sowie ein Batteriespeicher, im selben Vorhaben oder als Nachrüstung zu einer bestehenden Anlage. Nicht jede Bank bietet den Kredit Privatpersonen an: In einer Finanztip-Stichprobe vom März 2025 taten es nur zwei Banken, jeweils ab 25.000 Euro Kreditsumme.

Die KfW finanziert bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Laufzeit beträgt mindestens 2 und höchstens 30 Jahre, dazu kommen bis zu 5 tilgungsfreie Jahre und eine Zinsbindung von bis zu 20 Jahren. Außerplanmäßige Tilgungen sind nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Wird für die Anlage eine Förderung nach dem EEG oder eine vergleichbare staatliche Förderung wie eine Einspeisevergütung in Anspruch genommen, darf sie laut Merkblatt nur mit einem KfW-Kredit ohne staatliche Beihilfen finanziert werden. Einen Rechtsanspruch auf den Kredit gibt es grundsätzlich nicht, die KfW entscheidet im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Beim Zins gibt es keinen festen Satz. Er orientiert sich am Kapitalmarkt und wird am Tag der Zusage festgesetzt. Ihre Bank ordnet den Kredit nach Bonität und Sicherheiten einer von neun Preisklassen zu, von A bis I. Für jede Preisklasse veröffentlicht die KfW einen Maximalzinssatz, Ihr Zins kann darunter liegen. Für Aufdach-Anlagen führt die Konditionenübersicht die Zeile „PV-Aufdach beihilfefrei“. Die Tabelle zeigt sie für die Preisklassen A und I.

Laufzeit, tilgungsfreie Jahre, ZinsbindungPreisklasse APreisklasse I
5 / 1 / 5 Jahre4,37 Prozent10,77 Prozent
10 / 2 / 10 Jahre4,58 Prozent10,98 Prozent
15 / 3 / 15 Jahre5,00 Prozent11,40 Prozent
20 / 3 / 10 Jahre4,77 Prozent11,17 Prozent
20 / 3 / 20 Jahre5,26 Prozent11,66 Prozent
30 / 5 / 10 Jahre4,81 Prozent11,21 Prozent

Maximalzinssätze als Sollzins, Zeile „PV-Aufdach beihilfefrei“ der KfW-Konditionenübersicht für Endkreditnehmer, Stand 9. Oktober 2026. Die Sätze ändern sich mit dem Kapitalmarkt, der Zins Ihres Vertrags steht erst bei der Zusage fest. Der Effektivzins liegt etwas höher, zum Beispiel bei 4,45 Prozent zum Sollzins von 4,37 Prozent.

Welche Förderung gibt es für Photovoltaik in Baden-Württemberg?

Das Land Baden-Württemberg bietet über die L-Bank das Darlehen „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“ an. Es ist wie der KfW-Kredit ein Darlehen und kein Zuschuss, nach dem Merkblatt (Stand 27. März 2025) aber ausdrücklich ein zinsverbilligtes.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die selbst investieren, in einer der Wohneinheiten wohnen und dort den Erstwohnsitz anmelden. Gefördert wird eine PV-Anlage bis 30 Kilowatt (peak) an einem privaten Wohngebäude in Baden-Württemberg mit bis zu drei Wohneinheiten, als Neubau oder im Bestand. Der Strom muss vorrangig dem eigenen Verbrauch dienen. Einen Speicher finanziert das Darlehen mit, auch ohne neue PV-Anlage. Ein Fachunternehmen muss die Installation übernehmen, Eigenleistungen werden in der Regel nicht gefördert. Zu den förderfähigen Kosten zählen neben der Anlage Planung, vorbereitende Baumaßnahmen, Anschluss, Messeinrichtungen und sonstige Kosten, etwa eine Wallbox.

Das Darlehen deckt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten und beginnt in der Regel bei 5.000 Euro. Die Laufzeiten betragen 5, 10, 20 oder 30 Jahre mit bis zu fünf tilgungsfreien Jahren, die Zinsbindung 5 oder 10 Jahre. In dieser Zeit ist eine vorzeitige Rückzahlung ausgeschlossen, von gesetzlichen Kündigungsrechten abgesehen. Anders als die KfW nennt die L-Bank je Laufzeit einen Zinssatz ohne Preisklassen.

Laufzeit, tilgungsfreie Jahre, ZinsbindungSollzinsEffektivzins
5 / 1 / 5 Jahre3,83 Prozent3,90 Prozent
10 / 1 bis 2 / 10 Jahre3,97 Prozent4,04 Prozent
20 / 1 bis 3 / 10 Jahre4,04 Prozent4,12 Prozent
30 / 1 bis 5 / 10 Jahre4,04 Prozent4,12 Prozent

Endkreditnehmerzinssätze für „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“ (Neubau und Bestand gleich), Konditionenübersicht der L-Bank, Stand 9. Oktober 2026. Die Sätze ändern sich. Der Sollzins wird am Tag der Zusage fixiert. War er am Tag des Antragseingangs bei der L-Bank niedriger, gilt der niedrigere. Die Hausbank kann den Effektivzins anpassen, wenn sie weitere Kosten berücksichtigen muss.

Wird ein Strom­speicher gefördert?

Einen Zuschuss des Bundes oder des Landes für Speicher haben wir nicht gefunden. Das Umweltministerium Baden-Württemberg schreibt in seinen FAQ zu Dachanlagen (Seite vom 7. Juli 2025) auf die Frage nach Batterie- und Heimspeichern: „Nein, Batteriespeicher werden in Baden-Württemberg nicht gefördert.“ Das zinsverbilligte L-Bank-Darlehen nennt Speicher dagegen ausdrücklich als förderfähig. Die Programme für netzdienliche Speicher von 2018/19 und 2021 führt das Ministerium als beendet auf. Das KfW-Programm 275 „Erneuerbare Energien Speicher“ ist laut den Wissenschaftlichen Diensten des Bundestags (Sachstand vom 13. Mai 2024) seit dem 31. Dezember 2018 ausgelaufen, die Bundesförderung für effiziente Gebäude nimmt Stromspeicher aus.

Einen kommunalen Zuschuss gibt es in Rust: 5 Prozent der Anschaffungskosten eines Batteriespeichers, höchstens 500 Euro.

Finanzieren lässt sich ein Speicher über beide Kredite, beim KfW-Kredit 270 im selben Vorhaben oder als Nachrüstung zu einer bestehenden Anlage, bei der L-Bank auch ohne neue PV-Anlage.

Steuerlich fällt der Speicher unter den Nullsteuersatz, soweit er den mit Solarmodulen erzeugten Strom speichert (§ 12 Absatz 3 UStG). Wie ein Speicher bei einer bestehenden Anlage nachgerüstet wird, steht unter Speicher nachrüsten. Für Wallboxen gelten eigene Programme, die wir im Ratgeber zur Wallbox-Förderung beschreiben.

Fördern Städte und Gemeinden in der Ortenau Photovoltaik?

Wir haben am 13. Oktober 2026 die Internetseiten von Rust, Offenburg, Lahr, Kehl, Achern, Oberkirch, Gengenbach, Haslach im Kinzigtal, Zell am Harmersbach und Berghaupten sowie des Ortenaukreises durchgesehen. Das sind zehn Orte, die übrigen Gemeinden des Kreises haben wir nicht geprüft. Dazu kommt die Förderübersicht der Ortenauer Energieagentur (Stand 10. September 2026). Sie führt als kommunales Programm nur Rust auf, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Rust fördert nach einer Richtlinie vom 8. Mai 2023 Batteriespeicher an Gebäuden mit 5 Prozent der Anschaffungskosten, höchstens 500 Euro. Eine Dach-PV-Anlage nennt die Liste nicht, wohl aber Balkon-Solar-Anlagen und Wallboxen (je 30 Prozent, höchstens 300 Euro). Die Zuschüsse sind auf 2.000 Euro je Gebäude begrenzt, das Gebäude muss auf der Gemarkung Rust stehen. Der Antrag muss vor dem Kauf beim Umweltamt eingehen, einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Die Richtlinie gilt, solange der Gemeinderat Mittel einstellt. Ob 2026 noch Mittel frei sind, nennt die Seite nicht.

Eine Doppelförderung schließt die Richtlinie aus, insbesondere bei vergleichbaren Programmen von Land und Bund. Ob ein Kredit darunter fällt, sagt sie nicht. Das L-Bank-Merkblatt erlaubt die Kombination mit Programmen von Gemeinden, fragen Sie vor dem Antrag bei beiden nach.

In den übrigen neun Orten haben wir kein belegtes Zuschussprogramm für PV-Anlagen oder Speicher gefunden. Beratung gibt es dagegen: Die Ortenauer Energieagentur bietet nach ihrer Übersicht eine kostenfreie Energieberatung von etwa einer Stunde an, auch zu Photovoltaik und Fördermitteln. Die Photovoltaik-Beratung vor Ort kostet 40 Euro Eigenanteil. Nach Angabe der Verbraucherzentrale kennen die örtlichen Klimaschutzmanager und Energieberater in der Regel die Möglichkeiten und Details.

OrtWas die Seiten am 13.10.2026 zeigen
RustZuschuss für Batteriespeicher: 5 Prozent, höchstens 500 Euro (Richtlinie vom 8.5.2023).
OffenburgKein Zuschuss für PV oder Speicher genannt. Das Programm bio.og fördert Entsiegelung und Begrünung.
KehlProgramm „Klimafreundlich Leben“ für Sanierungen, bis 3.000 Euro je Gebäude und Jahr (Klimaschutzkonzept Oktober 2025). Ob PV oder Speicher dazugehören, ist offen.
Lahr, Gengenbach, Oberkirch, BerghauptenKein Zuschuss für PV oder Speicher genannt.
Achern, Haslach im Kinzigtal, Zell am HarmersbachKein eigener Zuschuss genannt. Die Seiten führen das Landesdarlehen auf.
OrtenaukreisKein Förderprogramm für private PV genannt. Kostenfreie Erstberatung über die Ortenauer Energieagentur.

Wann muss ich den Förderkredit beantragen?

Bei beiden Krediten gilt dieselbe Reihenfolge: erst der Antrag bei der Bank, dann der Auftrag an den Betrieb. Das KfW-Merkblatt und die L-Bank verlangen den Antrag vor Beginn des Vorhabens. Was bei Ihrem Vorhaben als Beginn zählt, klärt Ihre Bank.

Die Verbraucherzentrale geht einen Schritt weiter: Fördermittel müssen beantragt und bewilligt sein, bevor Sie den Vertrag mit dem Anlagenhersteller oder dem Installationsbetrieb unterschreiben.

Eine Reihenfolge, die zu beiden Krediten passt

  • Angebot einholen. Bei der L-Bank zählen Planung und Beratung nicht als Vorhabensbeginn.
  • Mit der Bank sprechen und den Antrag stellen. Bei der L-Bank zählt schon das dokumentierte Finanzierungsgespräch.
  • Erst danach den Auftrag unterschreiben, am besten nach der Zusage der Bank.
  • Nach dem Abruf des Darlehens gegenüber der Bank nachweisen, wofür das Geld verwendet wurde.

Was lässt sich kombinieren und was nicht?

Die Kredite lassen sich mit der Einspeisevergütung verbinden, bei der KfW in der beihilfefreien Variante, bei der L-Bank ausdrücklich laut Merkblatt. Das KfW-Merkblatt lässt die Kombination mit anderen Fördermitteln grundsätzlich zu, im Rahmen der zulässigen Beihilfeobergrenzen. Die L-Bank erlaubt sie mit Programmen von Bund, Land und Gemeinden. Dort mindert ein Zuschuss die förderfähigen Kosten für das Darlehen. Darlehen und Zuschüsse zusammen dürfen die förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigen.

Zur Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Absatz 3 EStG nennt das L-Bank-Merkblatt die Kombination mit dem geförderten Darlehen als nicht möglich, auch nicht bei einer Aufteilung in Materialkosten und Arbeitsleistung. Das Gesetz sagt in § 35a Absatz 3 Satz 2 EStG, die Ermäßigung gelte nicht für „öffentlich geförderte Maßnahmen“, „für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden“. Ob und wie Sie die Ermäßigung nutzen können, klärt Ihr Steuerberater. Die Grundlagen stehen im Ratgeber Photovoltaik und Steuern.

Quellen

Regeln, Sätze und Fristen ändern sich. Deshalb steht bei jeder Quelle, wann wir sie geprüft haben.

Wie lange gibt es noch Förderung für Photovoltaik?

Das hängt vom Instrument ab. Der Nullsteuersatz nach § 12 Absatz 3 UStG hat im Gesetzestext keine Befristung. Die feste Einspeisevergütung nach dem EEG 2023 gilt für Anlagen mit Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2026. Für 2027 liegt ein Gesetzentwurf vor, der sie für Neuanlagen abschaffen soll, beschlossen ist er nicht. KfW-Kredit und L-Bank-Darlehen laufen derzeit, ihre Zinssätze vom 9. Oktober 2026 ändern sich.

Welchen Zuschuss bekommt man für Photovoltaik?

Einen bundesweiten Zuschuss für private PV-Anlagen haben wir bei der Prüfung am 13. Oktober 2026 nicht gefunden. Das KfW-Programm 442 ist beendet, die Bundesförderung für effiziente Gebäude nimmt PV-Anlagen und Stromspeicher aus, die ausschließlich der Stromversorgung dienen. Zuschüsse gibt es nach der Verbraucherzentrale in manchen Kommunen, bei Regionalverbänden und in einigen Bundesländern. Unter den zehn geprüften Orten der Ortenau fanden wir nur in Rust einen Zuschuss: 5 Prozent für Batteriespeicher, höchstens 500 Euro.

Was ist der KfW-Kredit 270 für Photovoltaik?

Die KfW fördert Photovoltaik als Kredit, nicht als Zuschuss. Der Kredit 270 „Erneuerbare Energien Standard“ finanziert PV-Anlagen auf Dach oder Fassade samt Batteriespeicher bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Sie beantragen ihn über einen Finanzierungspartner, zum Beispiel Ihre Hausbank, vor Beginn des Vorhabens. Die Maximalzinssätze für Aufdach-Anlagen liegen am 9. Oktober 2026 je nach Laufzeit und Preisklasse zwischen 4,37 und 11,66 Prozent Sollzins. Der Zins Ihres Vertrags steht erst bei der Zusage fest.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Photovoltaik in Baden-Württemberg?

Das Land vergibt über die L-Bank das Darlehen „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“ für Privatpersonen, die im Objekt wohnen, bei PV-Anlagen bis 30 Kilowatt (peak) und Wohnhäusern mit bis zu drei Wohneinheiten. Es finanziert auch Speicher. Der Sollzins liegt am 9. Oktober 2026 zwischen 3,83 und 4,04 Prozent. Einen Landeszuschuss für Batteriespeicher haben wir nicht gefunden.

Gibt es Förderung für einen Stromspeicher?

Einen Zuschuss von Bund oder Land haben wir nicht gefunden. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude nimmt Stromspeicher aus. Die Gemeinde Rust zahlt 5 Prozent, höchstens 500 Euro. Finanzieren lässt sich ein Speicher über den KfW-Kredit 270 und das L-Bank-Darlehen, auch nachträglich zu einer bestehenden Anlage. Steuerlich gilt für Speicher, die den mit Solarmodulen erzeugten Strom speichern, der Nullsteuersatz.

Was ändert sich 2026 bei Photovoltaik und Förderung?

Zum 1. August 2026 sank die Einspeisevergütung für neue Anlagen um ein Prozent. Bei Überschusseinspeisung bis 10 Kilowatt beträgt sie 7,70 Cent je Kilowattstunde. Das EEG 2023 ist nur bis zum 31. Dezember 2026 anwendbar, für danach liegt ein Gesetzentwurf vor, den der Bundestag noch nicht beschlossen hat. Die Zinssätze von KfW und L-Bank stammen vom 9. Oktober 2026.

Unverbindlich anfragen

Auf Ihr Dach bezogen sieht das anders aus

Ein Artikel kann nur allgemein bleiben. Wir sehen uns Ihre Lage an und rechnen mit echten Zahlen.

Mo–Fr 7:30–12:30 Uhr · info@seb-solar.de · Im Fruchtfeld 15, 77791 Berghaupten · Route öffnen